Domainname noch frei? .eu  
EU-Domains

Nachstehend finden Sie alles Wichtige und Wissenswerte über .EU-Domains.

Hintergrund der .eu-Domains
Mit der eigenen europäischen Top Level Domain wird versucht, der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten. Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Übergewicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen und Organisationen sind fast ausschließlich unter dem berühmten ".com" im Internet präsent.
Europäische Unternehmen mussten bislang in jedem Land unter einer anderen Top Level Domain auftreten (z.B. .at für Österreich, .de für Deutschland, .fr für Frankreich). Durch die neuen .eu-Domains soll dieser Wettbewerbsnachteil der Europäer beseitigt werden.
 
Was ist so besonders an .eu Domains?
  • eine .EU Domain betont die Beziehung zur Europäischen Union in Ihrem Internet-Auftritt
  • .EU stellt langfristig eine Alternative und einen Gegenpol zu .COM und .US dar
  • viele attraktive Domainnamen sind verfügbar
  • Sie können damit Ihrer Firma einen strategischen Namen sichern
  • Sie können damit Ihre online Kommunikationsstrategie verstärken
  • Sie können damit neue nationale und internationale Gemeinden erreichen
  • mit .EU Domains können Sie in neuen Zonen auftreten, in welchen es vorher unmöglich war, einen Domainnamen zu gewinnen. (in einigen Europäischen Ländern gibt es Einschränkungen für die Registrierung der Domain. Deswegen dürfen nicht alle Gruppen eine Domain mit jener TLD gewinnen. )
 
Von wem dürfen .eu Domains beantragt werden?
  • Unternehmen , deren eingetragener Firmensitz, Hauptverwaltung oder Hauptgeschäftssitz innerhalb der Europäischen Union liegt.
  • " Öffentliche Einrichtungen " (Organe und Einrichtungen der EU, Regierungsstellen und -einrichtungen, öffentliche Verwaltungen und Behörden, Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie internationale und zwischenstaatliche Organisationen) mit Sitz innerhalb der Europäischen Union.
  • Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union.
 
Welche Namen sind als .eu Domainname erlaubt?

.eu-Domains können 2-63 Zeichen umfassen, wobei nur die Buchstaben "a-z", die Ziffern "0-9" und der Bindestrich zugelassen sind. Namen dürfen nicht mit einem Bindestrich beginnen oder zwei Bindestriche hintereinander an der 3. und 4. Stelle aufweisen (reserviert für IDN-Kodierung).

Ländernamen und Länderkennzeichen (z.B. "de") können nicht als .eu-Domain registriert werden. Eine weitere Liste mit Namen, die nicht registriert werden können, wird von der zentralen Registrierungsstelle EURid noch veröffentlicht.

Namen, die verleumderisch oder rassistisch sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, werden von der Registrierungsstelle gesperrt.

 
Sind Umlautdomains (IDNs) bei .eu möglich?
Umlautdomains sind unter .eu derzeit nicht möglich.
 
Zeitplan der EU-Einführung

Nachdem die Eurid den Vertrag mit der Europäischen Kommission und mit der ICANN unterschrieben hat, hat die Eurid grünes Licht für die Einführung der .eu Domains gegeben.

Der voraussichtliche Start der Sunrise Periode wird im 4. Quartal 2005 stattfinden.

16. Juni 2005 Akkreditierung der ersten .eu-Registrare zur Registrarliste
3. Quartal 2005 Veröffentlichung der Registrierungsregeln
Aug./Sept. 2005 Bereitstellung der Richtlinien in den amtlichen EU-Sprachen inkl. ADR Bestimmungen.
Die Registrierungssoftware wird den Registraren zur Verfügung gestellt (Testphase)
7. 12. 2005 Start der 1. Sunrise Periode
(öffentliche Einrichtungen (z.B. Städte, Gemeinden, Behörden) und Inhaber eines eingetragenen Markenzeichens können die entsprechende Domain beantragen)
7. 2. 2006

Beginn der 2. Sunrise Periode
(Familiennamen, Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen usw., bzw. jene die Anspruch auf eine Registrierung der 1. Sunrise Periode haben können Ihre Domains auch in der 2. Sunrise Periode beantragen)

7. 4. 2006 Ende der Sunrise Periode, Beginn der eigentlichen Registrierung (Landrush) nach dem „First Come, First Serve” Prinzip
 
Was bedeutet "First Come, First Serve" Prinzip?

Das first-come-first-served Prinzip ist die Art der Auftragsbearbeitung, die von allen offiziellen .EU-Registraren und EURid zum Einsatz kommt.

Alle Aufträge für Vorregistrierungen, Sunrise-Vorregistrierungen und normalen Domainaufträgen nach dem Landrush werden mit einem exakten Zeitstempel versehen und in der Reihenfolge der Auftragserteilung bearbeitet. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.".

Das Verfahren kommt bei der .EU-Registrierung nicht freiwillig zum Einsatz, sondern ist Bestandteil der EU-Verordnung 874/2004 vom 28. April 2004 (Artikel 5, Absatz 2) und der EU-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002.

 
 Webspace und Domains Domains Webvisitenkarte